Erneuerbare Energien für eine saubere und nachhaltige Zukunft in der Obergrafschaft

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Als Bürgerenergiegenossenschaft in der Obergrafschaft bieten wir den Bürgern und Mitgliedern der Genossenschaft die Möglichkeit an Energieprojekten in der Region zu partizipieren. Durch die Struktur der Genossenschaft hat jedes Mitglied genau eine Stimme in der Generalversammlung, unabhängig von der Anzahl seiner Anteile.
Jedes Mitglied kann sich so an der Auswahl der Projekte beteiligen und mithelfen die einzelnen Projekte zu steuern. Durch eine möglichst breite Bürgerbeteiligung soll die Akzeptanz der Projekte, insbesondere von Windkraftanlagen, erhöht werden.
Dabei möchten wir für unsere Mitglieder eine angemessene Dividende erzielen und so dafür sorgen, dass die Wertschöpfung der Energieprojekte in der Region verbleibt.
Mehr Infos: FAQ, Kontakt
Die BürgerEnergie Obergrafschaft eG wird von engagierten Menschen aus unserer Region geführt.
Drei Organe sorgen für klare Aufgaben und Mitbestimmung:
Vorstand
Leitet die Geschäfte und setzt Projekte um.
Aufsichtsrat
Kontrolliert und berät den Vorstand.
Generalversammlung
Versammlung aller Mitglieder mit Entscheidungsrecht.
Im Vorstand arbeiten derzeit zwei erfahrene Experten für Finanzen, Technik & erneuerbare Energien.
Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Fachleuten mit Know-how von Windkraft bis Biogas.
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Mitglied können natürliche und juristische Personen werden, die ihren Wohn- oder Betriebssitz in der Obergrafschaft haben.
Eine Mitgliedschaft ist schon ab einem Anteil für 250,-- Euro möglich.
An dieser Stelle informieren wir Sie immer über den aktuellen Stand der Möglichkeit Mitglied zu werden
Wenn Geld für Projekte benötigt wird, ist es uns wichtiger möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen, als einzelne größere Investoren zu gewinnen. An diesem Grundsatz orientiert sich auch die Entscheidung des Vorstandes, der letztlich über die Zulassung zur Genossenschaft entscheiden muss.
Als Gründungsprojekt und erstes Projekt der BürgerEnergie-Obergrafschaft eG wird eine Aufdach PV-Anlage mit 99,4 kWp auf dem Dach des Servicebetriebes der Stadt Bad Bentheim in der Deilmannstr. errichtet. Diese Anlage besteht aus 226 Modulen zu je 440 Wp. Die notwendige Dachfläche wird von der Stadt Bad Bentheim für 20 Jahre kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Anschluss für diese Anlage wurde bereits von Westnetz genehmigt.
Als weiteres Projekt soll eine Aufdach PV-Anlage auf der Wietkamphalle in Schüttorf mit 99,7 kWp errichtet werden. Weitere Details werden folgen.
These cases are perfectly simple and easy to distinguish. In a free hour, when our power of choice is untrammelled and when nothing prevents our being able to do what we like best, every pleasure is to be welcomed and every pain avoided.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die eingetragene Genossenschaft, die Mitgliedschaft und die Beteiligung. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Eine eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine besondere Rechtsform eines Unternehmens. Die Spielregeln für dieses Unternehmen werden durch das Genossenschaftsgesetz geregelt. Eine Genossenschaft ist sehr demokratisch. Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Generalversammlung unabhängig von der Anzahl seiner Anteile.
Die Genossenschaft haftet nur mit dem Genossenschaftskapital, also der Summe aller Genossenschaftsanteile. Eine Nachschusspflicht der Mitglieder ist in der Satzung ausgeschlossen.
Mitglied werden können natürliche und juristische Personen die ihren Wohn- oder Firmensitz in der Obergrafschaft haben.
Ja das ist möglich. Für jedes Mitglied wird aber eine eigene M-Mail-Adresse benötigt.
Ja das ist möglich. In diesem Fall muss das Aufnahmeformular von dem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Auch hier wird eine eigene E-Mail-Adresse für das minderjährige Mitglied benötigt.
Mitglied werden kann man durch ausfüllen des Mitgliedsantrages und Annahme dieses Antrags durch den Vorstand.
In diesem Fall erfolgt der Beitritt in einzelnen Runden. Zunächst wird möglichst vielen/allen Interessenten der Beitritt zur Genossenschaft mit vielleicht weniger Anteilen als gewünscht ermöglicht. Danach wird dann in einer weiteren Runde zugelassen, dass diese neuen Mitglieder die Anzahl ihrer Anteile erhöhen können um die benötigte Kapitalsumme zu erreichen.
Ein Genossenschaftsanteil beträgt 250,-- Euro und ist der Mindestanlagebetrag.
Ja, wenn die Genossenschaft weiteres Kapital benötigt können die Mitglieder die Anzahl ihrer Anteile erhöhen.
Ja die Genossenschaftsanteile können übertragen werden. Am einfachsten auf ein bereits bestehendes Mitglied. Der Empfänger kann jedoch auch selbst Mitglied werden, wenn er die Voraussetzungen dafür erfüllt.
Jedes Mitgliedskonto ist zwingend mit einer E-Mail-Adresse verknüpft. Die Kommunikation mit den Mitgliedern erfolgt über diese E-Mail-Adresse. Später soll sie der Benutzername für das geplante online-Portal werden, auf dem Mitglieder ihre Anteile einsehen und verwalten können.
Die Mitgliederdaten werden auf einem deutschen Server unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben gespeichert. Es werden niemals Daten oder Adressen an andere Unternehmen weitergegeben.
Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist eine Beteiligung an einem Wirtschaftsunternehmen und kann unter Umständen bis zum Totalverlust des eingesetzten Geldes führen. Mitglieder haften jedoch nur mit ihrem Anteil und nicht darüber hinaus. Durch die Prüfung der Projekte und auch der Bilanzen der Genossenschaft durch den Genossenschaftsverband ist dieser Fall jedoch eher unwahrscheinlich.
Die Genossenschaft kann in der Generalversammlung beschließen, dass ein Teil des Gewinns an die Mitglieder als Dividende ausgeschüttet wird. Zunächst müssen jedoch die gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen bedient werden.
Die Genossenschaft strebt eine faire Verzinsung der Genossenschaftsanteile an. Die genaue Höhe ist jedoch immer vom wirtschaftlichen Ergebnis abhängig. Da die Genossenschaft das Genossenschaftskapital auch nach Ablauf der Projektdauer erhalten muss, ist die Verzinsung nie so hoch, wie von z.B. Windkraftprojekten berichtet wird. Dort ist nach 20 Jahren das eingesetzte Kapital verloren und man muss schon einmal 5% pro Jahr als Rücklage für den Kapitalerhalt nutzen.
Für die Zeichnung eines oder mehrerer Genossenschaftsanteile benötigt man kein Bankdepot.
Nein, eine Beteiligung an einer Genossenschaft ist eine Unternehmensbeteiligung und dafür gibt es keine Spendenquittung.
Der Erwerb eines Genossenschaftsanteils muss nicht bei der Steuererklärung angegeben werden.
Ja, die Erträge müssen in der Steuererklärung als Einkünfte aus Kapitalvermögen angegeben werden.
Die Zins- und Steuerbescheinigung wird von der Genossenschaft ausgestellt und per E-Mail an die Mitglieder verschickt, bzw. später einmal zum Download zur Verfügung gestellt.
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